MFH Sanierung

EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungspflicht für Hausbesitzer gekippt

Nach deutlicher Kritik an den Plänen von Interessenverbänden und Politik wurde nun ein Kompromiss erreicht. Zwar hält die EU-Kommission noch immer am Sanierungszwang fest, doch wird es keine individuelle Verpflichtung für Immobilienbesitzer geben.

An deren Stelle tritt nun die allgemeine Vorgabe, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 Prozent bis 2030 und mindestens 22 Prozent bis 2035 zu senken. Der Fokus soll zwar weiterhin auf den Gebäuden mit den schlechtesten Energiewerten liegen, jedoch bleibt es nun den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie die Vorgaben für die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreichen. Für Nicht-Wohngebäude bleibt die Pflicht, die 16 Prozent der am schlechtesten sanierten Objekte bis 2033 zu renovieren, allerdings bestehen. Vorgeschrieben ist hier zudem, bis 2040 Heizungsanlagen zu ersetzen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und Solaranlagen zu installieren, sofern dies technisch oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Die Entscheidung geht auf einen vor knapp zwei Jahren von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zurück. Gebäude seien für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Bessere Maßnahmen zur Dämmung und modernere Heizungen sollen den Energiebedarf senken. Die geplante Gesetzesänderung ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. 

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