Änderungen treten zum 1.1.2023 in Kraft
Änderungen treten zum 1.1.2023 in Kraft
Am 1. November 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) verabschiedet – ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert. Es gibt das Effizienzhaus-75 als Standard vor.
Ende April 2022 haben Bundesrat und Bundestag eine Änderung des Gesetzes beschlossen, die dazu dienen soll, die ambitionierten Ziele beim Klimaschutz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien schneller zu erreichen.
Zum 1. Januar 2023 wird das GEG mit verschärften Anforderungen in Kraft treten. Es erhöht den Neubau-Standard auf Effizienzhaus-55-Niveau und schafft zugleich die Voraussetzung dafür, Förderprogramme künftig an noch anspruchsvolleren Standards auszurichten.
- für Wohngebäude weiterhin bei 100% des Referenzgebäudes. (H'T bleibt unverändert und ist weiterhin nur vom Referenzgebäudekennwert H'T, Ref abhängig.)
- Bei Nichtwohngebäuden gelten die U-Quer-Werte aus Anlage 3 des GEG unverändert weiter.
- Ein Gleichwertigkeitsnachweis ist für alle Wärmebrücken erforderlich, auch für solche mit niedrigeren U-Werten als in den Musterkonstruktionen aus Beiblatt 2 zur DIN 4108.
Wer also nachhaltig und klimaschonend bauen will, sollte schon jetzt vorausschauend und zukunftssicher mit Poroton-Ziegeln planen und bauen. Damit lassen sich besonders energieeffiziente Lösungen wie KfW-Effizienzhäuser 55, 40 oder 40plus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – (ehemals KfW-Effizienzhäuser) und Passivhäuser oder energieautarke Hauskonzepte wirtschaftlich realisieren – im Ein- und Zweifamilienhausbereich wie im mehrgeschossigen Wohnungsbau.
Für Ihre Planung bietet Ihnen wienerberger praktische Hilfestellung mit vertiefenden Informationen, intelligenten Tools und nützlichem Praxiswissen sowie ein breites Portfolio an nachhaltigen Tonbaustoffen.