FAQ Wand

Fragen zum Thema Wärmeschutz

Antwort: Der Ziegel ist sowohl ein reiner Naturbaustoff als auch ein hochtechnisches Produkt permanenter Forschung und Entwicklung. Massive Ziegelhäuser aus monolithischem Mauerwerk sind wirtschaftlich in Errichtung, Erhaltung und Nutzung. Einzig die monolithische Bauweise kann gewährleisten, dass die ambitionierten energetischen Ziele auch unter Berücksichtigung von Wohngesundheit, Baubiologie und Umweltneutralität erreicht werden – ganz ohne Beimischung von chemischen Zusätzen.

Weitere Informationen: Der Ziegel ist mit der Erfahrung eines der ältesten Baustoffe der Welt und heute zu einem „High-Tech“-Produkt entwickelt worden. Moderne Produktionsverfahren, neueste Anlagentechnik und verantwortungsbewusstes Umwelt- und Energiemanagement erfüllen die Anforderungen an einen modernen Baustoff.

Ziegelsteine der heutigen Generation vereinbaren hohe Wärmedämmeigenschaften, mit den Anforderungen an Statik, Schall- und Brandschutz sowie höchste Ansprüche an Optik und Langlebigkeit. Speziell bei einer zweischaligen Wandkonstruktion haben Ziegelbauten einen nur geringen Renovierungsbedarf.

Der Einsatz von Ziegelprodukten richtet sich sowohl auf den Neubau als auch auf den Bestand. Die Ziegelbauweise ist im Ein- wie auch im Mehrgeschossbau umsetzbar.

Im Zusammenwirken mit moderner Anlagentechnik erfüllt die Ziegelbauweise sämtliche Kriterien der Nachhaltigkeit, die heutzutage an wirtschaftliche und energieeffiziente Gebäude gestellt werden.

Antwort: Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es den Ziegelherstellern gelungen, die verschärften Anforderungen durch Innovation und Optimierung der Ziegelprodukte umzusetzen. Dies wird auch in der Zukunft das Bestreben der Ziegelindustrie sein. Die Ziegelindustrie wird aktiv daran mitwirken, im Bereich der Gebäudehülle die Klimaziele der Bundesregierung im Hinblick auf eine bundesweite Einsparung von CO2-Emissionen um 20 Prozent im Jahr 2020 zu erreichen.

Weitere Informationen: Die gesetzlichen Anforderungen des GEG und des EEWärmeG verfolgen das Ziel einer Einsparung von Primärenergie in Form von fossilen Brennstoffen und eine Reduktion von CO2 - Emissionen, bei gleichzeitiger Nutzung von erneuerbarer Energie.

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen liefert das GEG.

Antwort: Der Ziegel ist generell nicht brennbar. Ziegel sind als gebrannter Baustoff bereits in der Produktion durchs Feuer gegangen und gehören daher zu den nicht brennbaren Baustoffen. Das Material selbst verfügt somit über den für Gebäude erforderlichen Brandschutz. Ziegelbauteile im Dach- und Mauerwerksbau tragen daher nicht zur Brandlast eines Gebäudes bei. Die in verfüllten Wärmedämmziegeln integrierten Dämmstoffe aus Mineralwolle oder Perlit sind ebenfalls nicht brennbar und zudem durch das umgebende Ziegelmaterial geschützt. Brennbare Fixierungen und Klebstoffe sind zur Befestigung des Dämmstoffes nicht erforderlich.

Weitere Informationen: Ziegel werden als nicht brennbar (Klasse A1) und in verarbeiteter Form als Ziegelwand in Feuerwiderstandsklassen F 30 - F 120 sowie als Brandwand eingestuft. Eine Verarbeitung von Ziegelprodukten garantiert dem Nutzer im Brandfall eine maximal mögliche Sicherheit in Bezug auf die Gebäudehülle.

Antwort: Innenwände tragen erheblich zur Wärmespeicherung bei. Im Gegensatz zur Außenwand kommt von beiden Seiten der Wärmeaustausch dem Raum zu gute. Meistens haben sie auch eine höhere Rohdichte und damit eine höhere Wärmespeichermasse.

Antwort: Die Fuge zwischen Fenster und Laibung lässt sich leichter gegen eindringende Feuchtigkeit und Durchströmung abdichten.

Antwort: Die Wärmeleitfähigkeit λ (W/m K) ist eine Materialeigenschaft. Sie wird durch Messung ermittelt. Für Berechnungen, z.B. zum GEG, muss mit dem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ gerechnet werden. Er enthält Zuschläge, mit denen Änderungen der Wärmeleitfähigkeit durch Feuchtigkeit und Alterung erfasst werden. Leichte Materialien (z.B. Dämmstoffe) haben eine geringe Wärmeleitfähigkeit, schwere Stoffe wie z.B. Beton und Stahl sind „gute“ Wärmeleiter. 

Antwort: Der U-Wert (W/m² K) informiert, welche Wärmemenge stündlich durch 1 m² bei einer Temperaturdifferenz von 1°K fließt.

Der U-Wert ist von der Baustoffdicke, den Materialeigenschaften des Baustoffs und den Wärmeübergangswiderständen abhängig. Bei Ziegelwänden gehen je nach Wandaufbau ein:

  • der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit des Ziegels unter Berücksichtigung der Mörtelart (Normal-, Leicht-             oder Dünnbettmörtel)
  • der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit des Außenputzes
  • der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit des Innenputzes
  • der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit des WDVS (Außenputz wird nicht berücksichtigt)
  • der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit des Verblendmauerwerkes
  • der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit der Kerndämmung
  • die Wärmeübergangswiderstände

Antwort:

Transmissionswärmeverluste: Ein Wärmestrom durch Bauteile erzeugt Transmissionswärmeverluste. Je besser die Wärmedämmung von Wänden, Fenster, Dach und Keller, Bodenplatte, Wärmebrücken, desto geringer sind die Transmissionswärmeverluste.

Lüftungswärmeverluste: Lüftungswärmeverluste treten durch planmäßiges Lüften über Fenster und Türen sowie über unplanmäßiges Lüften über Undichtigkeiten (Ritzen, Spalte, undichte Anschlüsse) auf.

Wärmeverteilungsverluste: Weitere Wärmeverluste entstehen bei der Wärme- und Warmwassererzeugung in der Heizungsanlage und bei der Wärmeverteilung im Haus.

Primärenergieverluste: Die Energieeinsparverordnung erfasst darüber hinaus auch die Energieverluste bei der Bereitstellung der Energie und ihrem Transport zum Haus.

Antwort: Auf kalten Bauteiloberflächen schlägt sich der in der Raumluft enthaltener Wasserdampf nieder (wie bei einer Flasche, die man aus dem Kühlschrank nimmt oder einem kalten Spiegel im Badezimmer). Abhilfe schaffen:

  • regelmäßiges Lüften, um die Raumluftfeuchtigkeit nicht über 60 % steigen zu lassen
  • Wärmedämmung der Bauteile. Dies erhöht die Temperaturen der raumseitigen Wandoberflächen. Auf wärmeren Oberflächen schlägt sich Wasserdampf erst bei höherer relativer Luftfeuchtigkeit nieder.

Antwort: Wärmebrücken sind Bereiche mit geringerer Wärmedämmung. Sie haben Energieverluste und bereichsweise niedrigere Wandoberflächentemperaturen auf der Raumseite zur Folge. Kommt es in diesem Bereich häufiger zu Tauwasserniederschlag, bildet sich Schimmel.

Fragen zum Thema Schallschutz

Antwort: Planungssicherheit bietet die Verwendung des neuen Berechnungsverfahrens nach DIN EN 12354. Durch die Berücksichtigung von baustoffspezifischen Eigenschaften der Trenn- aber auch der flankierenden Bauteile und deren Bauteilanschlüsse ist eine realistische Beurteilung der resultierenden Schalldämmung möglich. Nicht die einzelnen Schalldämm-Maße von Bauteilen verbessern den Schallschutz, sondern insbesondere die Stoßstellendetails sind für einen hohen Schallschutz entscheiden.

Antwort: Ein erhöhter Schallschutz ist ein wesentliches Komfortmerkmal im Wohnungsbau. Das Niveau des erhöhten Schallschutzes ist ausdrücklich zwischen den Bauherren, Planern und Ausführenden rechtssicher vertraglich zu vereinbaren.
Erhöhte Schallschutzstandards bedingen nicht nur einen Mehraufwand in der Planung, sondern erfordern eine hohe Qualität in der Bauausführung und Bauüberwachung.
Empfehlungen führender Bauakustiker berücksichtigen die Nachweisführung eines erhöhten Schallschutzes über das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w unter Berücksichtigung von maßgeblichen Stoßstellendetails.

Antwort: Die Praxis zeigt, dass insbesondere Ziegel neuster Generationen, die dämmstoffgefüllten Hochlochziegel für monolithische Außenwände einen guten und sehr guten Schallschutz im Gebäude garantieren. Hierzu hat der Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie eine Bewertung der Schallschutzqualitäten in bereits errichten Wohngebäuden veranlasst. Die Analyse berücksichtigt veröffentlichte und unveröffentlichte Messergebnisse zur Luftschallmessung in Mehrfamilienhäusern ab dem Jahr 2003 bis 2011. Damit ist Poroton bestens für den Geschosswohnungsbau einsetzbar.

Antwort: Eine optimierte Grundrissplanung berücksichtigt die Anordnung von schutzbedürftigen Räumen – die Grundregel lautet, Räume gleicher Nutzung sind spiegelbildlich zur Wohnungstrennwand zu planen. Besonders vorteilhaft ist es, Bäder und WC im Bereich der Treppenraumtrennwände anzuordnen.
Die Schallübertragung zwischen Räumen erfolgt nicht nur über das trennende Bauteil (Trennwand oder Decke) selbst, sondern auch über die flankierenden Bauteile.

Antwort: Auf die sachgerechte, kraftschlüssige Verbindung der Bauteile ist zu achten. So hat beispielsweise ein Fugenabriss auf einander treffender Wände negative Auswirkungen auf die Schalldämmung der Bauteile. Mit einer Einbindung oder Durchbindung von maßgeblichen Bauteilen wird die Ausführungssicherheit erhöht.
Einschalige Mauerwerkswände sind grundsätzlich vollflächig von der Oberkante bis zur Unterkante der Rohdecken nass zu verputzen.

Antwort: Gerade im Geschosswohnungsbau kommen üblicherweise leichte, nichttragende Massivwände als Raumtrennwände innerhalb einer Wohnung zum Einsatz. Werden diese Wände an eine Wohnungstrennwand mittels Stumpfstoßtechnik oder an eine Geschossdecke angeschlossen, bieten diese ein „ideales Sprungbrett“ für den Schall. Leichte Flankenbauteile lassen sich durch Schallwellen leicht zum Schwingen anregen und strahlen somit sehr viel Schallenergie in angeschlossene Bauteile ab. Eine Minderung der Flankenschalldämmung und daraus resultierend eine Reduzierung des Schalldämm-Maßes des Trennbauteils ist die Konsequenz. Um dies zu verhindern sind leichte massive Innenwände akustisch vom Trennbauteil mit dem Ziegel-Innenwand-System - ZIS zu entkoppeln oder eine Rohdichte 1,4 auszuführen!

Antwort:

  • Für den Nachweis der Wohnungstrenndecke sind häufig Eckräume, begrenzt durch zwei Außenwände (leichte flankierende Bauteile) maßgebend.
  • Für den Nachweis der Wohnungstrenndecke sind kleine Räume (ca. 8 m²) maßgebend, da diese überproportionale Flankenflächenanteile aufweisen
  • Für den Nachweis der Wohnungs- bzw. Treppenraumwände sind große Flankenflächen im Bereich der Außenwand als ungünstig einzustufen.
  • Versetzt angeordnete Räume (horizontal/vertikal) mit dementsprechend kleiner gemeinsamer Trennbauteilfläche sind ebenfalls schalltechnisch relevant.

Antwort:

  • Dicke der Geschossdecke mindestens 20,0 cm
  • Geschossdecken und Wohnungs- bzw. Treppenraumwände tief in die Außenwand einbinden,  Optimierung der Stoßstellendetails
  • Kurze Flankenlängen (< 1,0 m Länge) an den Trennwänden bis zur nächsten Fenster- oder Türöffnung verbessern die Flankendämmung
  • Massive Stürze einschl. Übermauerungen (Ziegelstürze, Ringanker etc.) bis zu einer Höhe von 50 cm in Außen- und Innenwänden und leichte Einbauten in die Außenwand (z.B. Rollladenkästen) können bei der vertikalen Übertragung auf Grund ihrer reduzierten Schallabstrahlung vernachlässigt werden.
  • Massive Fensterbrüstungen müssen sowohl bei der Ermittlung der Flankenfläche, als auch für die Ermittlung der Kantenlänge (Länge der Stoßstelle) für den Nachweis der Wohnungstrenndecken grundsätzlich mit berücksichtigt werden
  • Leichte nichttragende massive Innenwände schalltechnisch entkoppeln mit Ziegel-Innenwand-System ZIS oder alternativ in Rohdichteklasse 1.4 ausführen (Änderung ist statisch zu berücksichtigen)

Antwort:

  • Dicke der Geschossdecke mindestens 20,0 cm
  • Verbesserung der Trittschalldämmung durch Minderung der dynamischen Steifigkeit der Trittschalldämm-Platten
  • Ausreichende Überdeckungshöhe von Rohrleitungen mit Trittschalldämm-Platten, die auf der Geschossdecke unterhalb des Estrichs angeordnet werden (z.B. Fußbodenheizung)
  • Randschallbrücken zwischen dem Estrich und den Wänden vermeiden (Estrich-Randdämmstreifen 10mm aus weichem Dämmstoff verwenden und bei „harten Bodenbelägen“ z.B. Fliesen, nicht zu früh oder zu viel entfernen!)

Antwort: Aus der Zuordnung zu einem Lärmpegelbereiche ergibt sich die Anforderung an das „resultierende“ Schalldämm-Maß R’w, res nach DIN 4109:1989 aus Wand und Fenstern des zu schützenden Raumes. Generell bezieht sich die Anforderung nicht auf ein Gebäude, sondern auf einzelne zu schützende Räume.
Im Wesentlichen wird die schalltechnische Qualität der Fassade durch den akustischen Schwachpunkt z.B. der Fenster und den Fensterflächenanteil bestimmt
Zur Berechnung der resultierenden Schalldämmung der Fassade R‘w,R,res ist gemäß der allgemein baurechtlichen  Zulassung Z-23.22-1787 das im Prüfstand ohne Flankenübertragung ermittelte und korrigierte Direkt-Schalldämm-Maß Rw,Bau,ref nach Beiblatt 3 zu DIN 4109:1996 in ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R‘w,R umzurechnen. Dieser Rechenwert beinhaltet einen hohen pauschalen Abschlag für die flankierende Übertragung und liegt somit auf der sicheren Seite im weiteren Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm.
Einbauten in Außenwände, wie z.B. Rollladen- oder Jalousiekästen sind gesondert zu beachten!
Für die von der ursächlichen Lärmquelle abgewandte Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis wie folgt gemindert werden:

  • Bei offener Bebauung um 5 dB (A)
  • Bei geschlossener Bebauung  um 10 dB (A)
  • bei Innenhöfen um 10 dB (A)

Weitere Zu- oder Abschlage werden für Straßenkreuzungen, Grundstückseinfahrten, Straßen mit Längsgefälle usw. definiert.

Antwort: Für zweischalige Außenwänden mit Luftschicht und (oder) Dämmung wird das bewertete  Schalldämm-Maßes R‘w,R aus der flächenbezogenen Masse beider Wandschalen (einschl. der Putzschichten) ermittelt. Auf Grund des Hohlraumes bzw. der Dämmschicht zwischen den Wandschalen verbessert sich das Schalldämm-Maß – pauschal kann es nach DIN 4109 Pkt. 10.1.1 um 5 dB erhöht werden. Eine Erhöhung des Schalldämm-Maßes um 8 dB darf nur berücksichtigt werden, wenn die Vorgaben der DIN 4109 bzgl. des Masseverhältnisses von innerer Tragschale der Außenwand und anschließender Innenwand eingehalten werden.
Werden einschalige Wände mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) hoher dynamischer Steifigkeit wärmedämmtechnisch ertüchtigt, so verschlechtert sich in der Regel die Schalldämmung der Außenwand - die Minderung kann bis zu 6 dB betragen. In den entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen der Dämmstoffe sind die jeweiligen Abminderungsfaktoren hinterlegt.

Antwort: Wie für alle Wände gilt auch für Innenwände:
der Schallschutz hängt ab von:

  • der flächenbezogenen Masse (Rohdichteklasse, Wanddicke, Mörtelart, Putzgewicht)
  • den flankierenden Bauteilen (Außenwände, einbindende tragende und nichttragende Innenwände, Decken. Decken mit schwimmendem Estrich können als untere Decke vernachlässigt werden, weil der Estrich die Anregung der Decke dämpft. Als obere Decke aber nicht!)

Antwort: Wenn die Wand verputzt ist, hat die normgerechte unvermörtelte Stoßfuge akustisch keinen Einfluss. Anders sind sehr breite unvermörtelte Stoßfugen zu beurteilen. Ist die Stoßfuge breiter als die Putzdicke, führt die Mörtelbrücke ein „akustisches Eigenleben“, sie schwingt also anders als der Stein. Dies führt zu einer Verschlechterung des Schallschutzes.

Antwort: Zwischen zweischaligen Haustrennwänden muss die Fuge nach DIN 4109 mindestens 3 cm breit sein. Eine breitere Fuge verbessert den Schallschutz. Die Trennfuge muss auch die Decken trennen und sollte die Wohneinheiten möglichst vollständig trennen.

Antwort: Mit nicht brennbaren Mineralfasermatten nach DIN 18165-2 Typ T (Trittschalldämmplatten). Im Deckenbereich sollten Maßnahmen getroffen werden, die das Eindringen des Betons vermeiden (Folien, kaschierte Dämmplatten).

Antwort: Für Erdgeschosse nicht unterkellerter Gebäude lassen sich die Vorschläge für den erhöhten Schallschutz bei Reihenhäusern nur sehr aufwendig erfüllen. Da die zweischalige Trennwand ohne Unterkellerung dem Ausführungsbeispiel der DIN 4109 nicht entspricht, darf der Bonus von 12 dB nicht angesetzt werden.  Berechnungen weisen eine Verschlechterung des Schallschutzes bei fehlender Unterkellerung von mindestens 4 dB aus. Da das Berechnungsverfahren nach DIN 4109 für diesen Fall nicht gilt, ist eine Eignungsprüfung in einer anerkannten Prüfanstalt, ersatzweise die Güteprüfung an drei fertigen Objekten, erforderlich. In der Praxis werden bei fehlender Unterkellerung größere Wandstärken erforderlich.

Fragen zum Thema Brandschutz

Antwort: Raumabschließende Wände werden nur einseitig vom Feuer beansprucht (z.B. Wohnungstrennwände), nicht raumabschließende von beiden Seiten (z.B. Außenwände mit Fensteröffnungen). Die beidseitige Feuerbeanspruchung ist höher. Es ist eine größere Wanddicke bei gleicher Feuerwiderstandsklasse erforderlich. Eine Einstufung von Wänden nach DIN 4102-4 erfolgt entsprechend der Brandeinwirkung.

Tragende Wände, raumabschließend:
Nur einseitig vom Brand beansprucht, sollen die Brandausbreitung von einem Raum zum anderen verhindern. Typische Beispiele sind Wände in Rettungswegen, Treppenraumwände, Wohnungstrennwände.

Tragende Wände, nichtraumabschließend:
Tragende Wände, die mehrseitig vom Brand beansprucht werden.

Nichttragende Wände, raumabschließend:
Scheibenartige Bauteile, die auch im Brandfall überwiegend durch ihre Eigenlast beansprucht werden und nicht der Knickaussteifung tragender Wände dienen.

Tragende Pfeiler und kurze Wände:
Querschnitt < 0,1m² oder aus weniger als zwei ungeteilten Steinen bestehend.

Tragende nicht raumabschließende Wandabschnitte:
Werden nach DIN 4102-4 wie Pfeiler eingestuft, Breite < 1m, Fläche > 0,1m2

Antwort: Die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen werden in einem genormten Brandversuch ermittelt. In einem Brandraum wird die Wand durch eine genormte Brandlast beaufschlagt. Die Zeit bis zum Verlust der Tragfähigkeit wird in Minuten gemessen. F 90 bezeichnet eine Mindeststandzeit von 90 Minuten.

Antwort: Je geringer eine Wand belastet ist, desto länger hält sie im Brandfall. Der Auslastungsgrad α gibt das Verhältnis von vorhandener Spannung zu zulässiger Spannung an.

Antwort: Eine Brandwand muss dem Feuer ebenfalls 90 Minuten standhalten. Zusätzlich muss sie am Ende des Brandversuches einer Stoßlast 3-mal standhalten. Hierdurch soll das Einstürzen von Bauteilen simuliert werden.

Antwort: Baurecht ist Landesrecht. Die Brandschutzanforderungen an Bauteile sind deshalb in den Landesbauordnungen geregelt. Die Einstufung von Bauteilen in Feuerwiderstandsklassen erfolgt in DIN 4102.

Antwort: Wärmedämmziegel sind nicht automatisch als Brandwand eingestuft. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgte Brandwandprüfung und die Einstufung als REI-M 90.

Antwort: Eine Putzschicht bildet eine Schutzschicht und verbessert den Brandschutz.

Antwort: Die Stoßfugen nach DIN 1053-1 haben keinen Einfluss auf die Feuerwiderstandsklasse.

Fragen zur Verarbeitung von Poroton

Antwort: Die Verarbeitung von Poroton Planziegeln mit Dünnbettmörtel ist einfach. wienerberger Dünnbettmörtel wird als „vollflächig deckelnde“ Lagerfuge als VD-System bezeichnet. Das VD-System wird in Fachkreisen als Stand der Technik angesehen. Alle in unseren Produktunterlagen deklarierten bauphysikalischen und statischen Werte gelten damit für das VD-System. Das VD-System verhindert, dass sich in vertikaler Richtung im Mauerwerk akustisch wirksame Luftsäulen (Resonatoren) bilden. Von der Wienerberger GmbH wird im Planziegelbereich zurzeit ausschließlich das VD-System vermarktet.

Durch das Nut- und Federsystem sind Porotonziegel ohne Stoßfuge schnell verarbeitet. Für Bauteilanschlüsse werden entsprechende Systemergänzungen wie Anfangs-/ Eckziegel, Höhenausgleichsziegel, Deckenrandschalen und vieles mehr angeboten.

Antwort: Ein Außenputz auf Poroton Wärmedämmziegeln stellt den Witterungsschutz dar. Die Außenputzdicke soll darum mindestens 20mm betragen. Bei einem verfüllten Poroton sind immer mindestens ein Leichtgrundputz mit 15mm und ein Oberputz auszuführen. Ein unverfüllter Poroton Ziegel benötigt mindestens Faser-Leichtputze mit 15mm und ein Oberputz. Bei einem unverfüllten Poroton Ziegel empfiehlt sich auf der Wetterseite die zusätzliche Ausführung einer Gewebespachtelung auf den Unterputz. Bei der Wahl des Innenputzes bestehen keine Einschränkungen.

Antwort: Bei Ziegelmauerwerk sollte eine Bitumen Dachbahn R 500 unter dem Deckenauflager angeordnet werden. So wird verhindert, dass

  • der Deckenbeton in die Ziegel gelangt.
  • Verformungen der Decke sich auf die Ziegel übertragen.
  • Zusätzlich wird die Schallübertragung in vertikaler Richtung vermindert.
  • Bei Deckenspannweiten über 4,2 m sollte das Deckenauflager zentriert werden, um große ausmittige Lasteinleitungen zu vermindern (vgl. DIN 1053-1)
  • Die Stahlbetondecke bildet am Deckenauflager eine Wärmebrücke.  Deren Verminderung durch Wärmedämmung ist zwingend erforderlich (vgl. Beiblatt 2 zur DIN 4109)
  • Nach DIN 1053-1 beträgt die Auflagertiefe mindestens 11,5 cm

Antwort: Eine zuverlässige Befestigung hängt ab von

  • der fachgerechten Bohrlochherstellung (Drehgang)
  • der fachgerechten Auswahl des Dübeltyps und der Dübellänge
  • dem fachgerechten Setzen der Dübelhülse und der Schraube

Eine besonders gute Fenster und Türbefestigung wird durch die Verwendung von Laibungsziegel mit integriertem Doppelsteg erreicht.

Antwort: Außen- und Innenwände sollten möglichst aus Baustoffen mit gleichen Verformungseigenschaften ausgeführt werden (homogenes Bauen). Werden die Innenwände aus KS erstellt und die Außenwände aus Ziegeln, muss vor allem bei mehrgeschossigen Gebäuden mit typischen Schrägrissen in den obersten Geschossen gerechnet werden. Die KS-Steine verkürzen sich durch Schwinden und Kriechen stärker. Werden Innenwände aus stark schwindenden Steinen erstellt, besteht die Gefahr von vertikalen Abrissen am Anschluss Innenwand/Außenwand. Dies kann den Schallschutz verschlechtern.

Antwort: Der Unterputz ist zweilagig “frisch in frisch“ (d.h. ohne Wartezeiten) mit 15 mm Dicke aufzubringen. Vor Auftrag des Oberputzes von 5 mm Dicke muss der Unterputz so weit abbinden, dass er die Schwindspannungen aus dem abbindenden Oberputz aufnehmen kann. Zusätzlich sollte das am Anfang besonders starke Schwinden des Unterputzes abgeklungen sein. Als Faustregel sind dazu zwei Wochen, also 1 Tag je mm Putzdicke erforderlich. Bei feuchtkaltem Wetter reicht diese Wartezeit nicht aus, während bei warmem Wetter auch kürzere Zeiten möglich sind. Bei sehr warmem Wetter sind gegebenenfalls auch Maßnahmen gegen zu schnelles Austrocknen zu treffen, damit dem Mörtel nicht das zum Abbinden erforderliche Anmachwasser entzogen wird.

Für den Sockelbereich sind spezielle, ebenfalls auf den Putzuntergrund abgestimmte wasserabweisende Sockelputze zu verwenden.

Fragen zur Konstruktion/ Statik

Antwort: festgelegt in DIN 1053-1/DIN EN 1996:

  • Steinfestigkeitsklasse
  • Mörtelart (Normalmörtel, Leichtmörtel, Dünnbettmörtel)
  • Mörtelfestigkeit

Antwort: Eine aussteifende Wand ist zug– und druckfest an die auszusteifende Wand anzuschließen. Der traditionelle Mauerwerksverband kann durch einen Stumpfstoß mit Flachstahlankern ersetzt werden. Die Flachstahlanker nehmen die Zugkräfte auf. Sie sind vollständig in Mörtel einzubetten, damit ein kraftschlüssiger Verbund entsteht. Damit die Druckkräfte übertragen werden, ist die Fuge satt zu vermörteln. Ein zug- und druckfester Anschluss ist nicht nur aus statischen Gründen erforderlich, sondern bietet auch akustische Vorteile. Der zug- und druckfeste Anschluss einer Wohnungstrennwand an eine Außenwand vermindert die Flankenschallübertragung über die Außenwand.

Antwort: Der Verband ermöglicht die Übertragung von Horizontalkräften und die Verteilung von Einzellasten im Mauerwerk. Stimmt das Überbindemaß Ü im Mauerwerksverband, übertragen die Lagerfugen die auftretenden Kräfte durch Haftreibung. Zugbelastungen parallel zur Lagerfuge treten besonders unter den Einleitungspunkten von Einzellasten ins Mauerwerk auf. Dies können Auflager von Pfetten oder Stürzen sein. Bei mangelhafter Ausführung des Mauerwerksverbandes kann die Haftreibung die Kräfte häufig nicht aufnehmen. Risse sind die Folge. Unter Auflagern ist die Einhaltung des Mauerwerksverbandes besonders wichtig.

Fragen zu ökologischen Aspekten

Antwort: Ziegel sind aufgrund des Herstellungsprozesses (Brennen des Tons bei ca. 1000 °C) relativ energieintensiv. Ziegelgebäude sind jedoch über viele Generationen hinweg in Gebrauch. Das Baumaterial behält dauerhaft seine Funktion, so dass sich der verhältnismäßig hohe Energieeinsatz zur Herstellung über die Jahre amortisiert.

Antwort: Der Ziegel erfüllt von der Produktion bis zum Rückbau stets seinen Zweck vom tragenden Element des Gebäudes bis hin zum wertvollen Recyclingprodukt und ist somit ökologisch wertvoll.

Weitere Informationen: Der „natürliche“ Baustoff Ziegel kann nach seiner eigentlichen Verwendung, in der Regel noch über Generationen in anderen Bereichen des Bauwesens zum Einsatz kommen (z.B. Gartenmauer, Pflaster). Mauerziegel aus dem Rückbau können von den Ziegelherstellern zurückgenommen und in gemahlener Form als Magerungsmittel in der Produktion verwendet werden. Weiterverwendungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise als Zuschlagstoff für Ziegelsplittbeton, als Füll- und Schüttmaterial im Wege- und Tiefbau und beim Bau von Lärmschutzwällen.

Antwort: Ziegel sind frei von jeglichen schädlichen Inhaltsstoffen wie Formaldehyd, Weichmachern, Schwermetallen oder Bioziden. Sie lösen daher keine gesundheitsbedenklichen Allergien aus und sind darüber hinaus nicht anfällig für Fäulnis und Ungezieferbefall.

Antwort: Die Herstellung des Ziegels ist sehr traditionell und beruht auf der Verarbeitung von natürlichen Produkten. Hauptbestandteil ist der Ton, welcher zumeist in unmittelbarer Nähe der Werke abgebaut wird und daher mit minimalem logistischem Aufwand verarbeitet werden kann. Der Ziegel ist somit ein „Baustoff der kurzen Wege“.

Weitere Informationen: Bei der Herstellung von Wärmedämmziegeln ist eine zusätzliche Porosierung (Schaffung winziger Poren zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften) erforderlich. Diese wird durch die Zugabe von Ausbrennstoffen erreicht, wie feinen Zellulosefasern (z.B. unbehandelten Sägemehl oder bei der Papierherstellung anfallender Zellulose (sogenanntem Papierfangstoff) und/oder Polystyrol, oft recycelt aus der Verpackungsindustrie oder neu sowie und/oder Kohlestaub. Diese Produkte werden, genau wie die Dämmstoffe für gefüllte Wärmedämmziegel, mit geringem logistischen Aufwand lokal bezogen.

Antwort: Ziegelprodukte weisen generell eine hohe Lebensdauer auf und Ziegelgebäude sind über viele Generationen hinweg in Gebrauch. Das Baumaterial behält dauerhaft seine Funktion. Dass Ziegel zu den beständigsten Bauprodukten gehören, zeigt sich durch über Jahrhunderte alte historische Bauten mit Ziegelfassaden, die als „zeitlos“ beschrieben werden und über Jahrhunderte nahezu wartungsfrei geblieben sind.

Weitere Informationen: Mauerwerk aus Wärmedämmziegeln, das in der Regel überputzt wird, überdauert Studien zufolge mehrere Generationen. Durch die Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Rohstoffkreislauf nach einem Rückbau, ist der Ziegel besonders langlebig und wertstabil.

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