FAQ Schornstein

Allgemeines

Antwort: Ja, das ist unser Luft-Abgas-Schornstein (Wärmegedämmt) „LASW“

Antwort: Die Schornsteinmündungen müssen beim Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) entsprechen.

Antwort: Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins:

  • Firstnah angeordnet ist.
  • Den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

  • Ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe.
  • Ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abstimmen, auch wegen evtl. Ausnahmeregelungen.

Weitere Anforderungen:

  • In einem Umkreis von 15 m muss die Mündung die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen (bei Leistungen über 50 kW sind größere Umkreise einzuhalten).
  • Bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden mit weicher Bedachung wie Stroh, Rohr, Reet oder Schindeln muss der Schornstein in Firstnähe austreten und diesen um mindestens 80 cm überragen (baurechtliche Regelung).

Für bis zum 31.12.2021 errichtete und in Betrieb genommene Feuerungsanlagen, die ab dem 01.01.2022 wesentlich geändert werden, muss die Schornsteinmündung:

  • bei Dachneigungen bis 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
  • bei Dachneigungen von mehr als 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 m haben.

Vorgenannte Regelungen können in Absprache mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der zuständigen Behörde evtl. für „Härtefälle“ angewendet werden, wenn z. B. vor dem 01.01.2022 eine Baugenehmigung vorlag.

Da auch Feuerstätten mit höheren Leistungen sowie geographische Gründe die Lage der Mündung beeinflussen können, empfehlen wir im Vorfeld der Baumaßnahme die Rücksprache und Abstimmung mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Mehr Informationen: Flyer Kamtec Kurzinformation zur 1. BImSchV

Antwort: Eine raumluftabhängige Einzelfeuerstätte bezieht ihre Verbrennungsluft aus dem Raum, in dem sie aufgestellt ist. Luftabsaugende Anlagen (z.B. kontrollierte Wohnraumlüftungen), die einen Unterdruck in der Nutzungseinheit erzeugen können, haben deshalb einen wesentlichen Einfluss auf den sicheren Betrieb des Kaminofens. Der Einbau einer Sicherheitseinrichtung, wie zum Beispiel eines Luftdruckwächters, ist daher erforderlich. 

Eine raumluftunabhängige Einzelfeuerstätte  bezieht die für die Verbrennung erforderliche Verbrennungsluft direkt von außen . Diese wird über eine separate Zuluftleitung von der Außenwand, z.B. im Fußbodenaufbau oder idealerweise über den Ringspalt vom Luft-Abgas-Schornsteinsystem (LASW) direkt bis zum Aufstellort der Feuerstätte geführt.

Die Verbrennungsluftleitung sowie das Verbindungsstück zum Schornstein müssen luftdicht ausgeführt sein. Ein raumluftunabhängiger Kaminofen benötigt für diese Verwendung grundsätzlich eine Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Alle anderen Feuerstätten gelten nach Baurecht als raumluftabhängig.

Raumluftunabhängige Feuerstätten sind in sich abgeschlossen und als dicht zu betrachten. Äußere Einflüsse wie durch luftabsaugende Anlagen (z.B. kontrollierte Wohnraumlüftungen) erzeugter Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte haben bei ordnungsgemäßer Bemessung und Installation keinen Einfluss auf den Kaminofen.

Antwort: Eine Vielzahl der Schornsteinsysteme können auch in der geschosshohen Ausführung, also in bereits werkseitig gefertigten Längenelementen bis 6,0 m Höhe, gefertigt und geliefert werden.

Antwort: Der Thermo-Trenn-Ziegel (TTZ) ist ein Ziegelmantelstein bei dem die Kammern der Außenwand werkseitig mit Perlit (vulkanisches Gestein) gefüllt sind. Mit dem TTZ lässt sich die Wärmebrücke im Bereich der Dachdurchführung des Schornsteins effektiv reduzieren. Dadurch wird die Verminderung des Energieverlustes ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erreicht. Bei Bedarf lassen sich mehrere TTZ übereinander einsetzen.

Hinweis: Bei steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und insbesondere an die Optimierung von Wärmebrücken ist die wienerberger Lösung sowohl passivhaustauglich als auch zukunftsorientiert.

Antwort: Mitgelieferte elastomere Dichtungen, z. B. im Bereich der Feuerstättenanschlüsse (AGL 12 oder 14) und der Reinigungstüren, sind Verschleißteile, die regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf durch einen Fachbetrieb auszutauschen sind. Es stellt daher keinen Mangel dar, wenn diese Dichtungen schon vor Ablauf der Gewährleistungsfrist für die übrigen Teile der Abgasanlage ausgetauscht werden müssen.

Planung

Antwort: Ja, allerdings sind eine Reihe an Randbedingungen zu beachten (siehe auch bauaufsichtliche Zulassung Z-7.1-3416, Abschnitt 2.3.7):

  • Die Feuerstätten müssen im Besitz einer bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik für den raumluftunabhängigen Betrieb mit festen Brennstoffe sein
  • Die Feuerstätten und der Luft-Abgas-Schornstein befinden sich in der gleichen Nutzungseinheit und damit im gleichen Wirkungsbereich der Lüftungsanlage (gleiche Nutzungseinheit = Wohnung oder Einfamilienhaus), nicht möglich sind: Mehrfamilienhaus und Einfamilienhaus mit Ofenaufstellung in einer Einliegerwohnung)
  • An einen Luft-Abgas-Schornstein sind maximal drei Feuerstätten angeschlossen
  • In jeder Etage ist nur eine Feuerstätte angeschlossen
  • Die minimale Höhe über der obersten Feuerstätte beträgt mindestens 4,00 m (in der Praxis oft 5,00 m und mehr erforderlich)
  • Die Berechnung der Feuerungsanlage nach DIN EN 13384-2 ergab ein positives Ergebnis.

Antwort: Generell ist es möglich, einen Schornstein außen am Gebäude zu errichten (dreiseitig freistehend). Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Fundament ist frosttief zu gründen (80 bis 120 cm tief, je nach regionalen Gegebenheiten),
  • bei Unterkellerung ist zu prüfen, ob die Kellerwand den zusätzlichen Erddruck aufnehmen kann. Andernfalls ist die Gründung bis zum Fundament des Hauses herunter zu führen.
  • Schornstein ist im Abstand von max. 2 m mit Laschen (U-Bügel, 50 x 5 mm) seitlich abzustützen, oberste Lasche unmittelbar vor Verlassen der Giebelwand anbringen.
  • Mantelsteine sind gegen Niederschlag zu schützen, z.B. Putz, Schieferplatten, Verblechung, Ummauerung etc.

Antwort: Für den Standsicherheitsnachweis des Schornsteinkopfes gelten die Bestimmungen der DIN V 18160-1, Abschnitt 13. Für unbewehrte Kamtec Schornsteine liegt eine Typenstatik mit den zulässigen Höhen über Dach vor.

Mit Hilfe von Bewehrungssets lassen sich Höhen über Dach bis 3,00 m erzielen. Es ist auf den rechtzeitigen Einbau des Bewehrungssets bei Errichtung des Schornsteins sowie ausreichende seitliche Abstützung durch Decken und Dachkonstruktion zu achten.

Link zum Download Typenstatik.

Link zum Download Einbauhinweis Handybefestigung in Verbindung mit Bewehrungsset

Link zum Download Einbauhinweis Bewehrungsset für Montagesysteme

Antwort: Entsprechende Formstücke sind für ISS 16, 18  und 20 lieferbar. Schornsteine mit Schrägführung gelten allerdings nicht mehr als feuchteunempfindlich. Die erforderliche Untermauerung der Schrägführung ist auf einer tragfähigen Decke zu errichten (siehe Zulassung Z-7.4-1266).
Für ISS 12 und 14 (AGL) sowie LASW ist aus technischen Gründen keine Schrägführung möglich.

Link Zulassung Schrägführung.

Antwort: Je nach Kundenwunsch.

Vorteile Ziegelmantelstein (ZMS):

  • besser wärmedämmend (als Leichtbetonstein),
  • homogenes Mauerwerk bei Ziegelbauten,
  • plangeschliffene Mantelsteine (schnellerer Aufbau mit Dünnbettmörtel oder PU-Kleber (Dryfix))
  • auch doppelzügig 1-Mann-Baustelle

Vorteile Leichtbetonstein (BMS):

  • bei doppelzügig kleines Außenmaß
  • leichter

Antwort: Die thermische Beweglichkeit der Außenschale (Mantelstein) des Schornsteins darf nicht behindert werden. Wir empfehlen die Deckenaussparung im Bereich von nichtbrennbaren, mineralischen Decken umlaufend 2-3 cm größer als das Außenmaß des Schornsteins auszuführen. Im Aussparungsbereich eine nichtbrennbare, formstabile 1-2 cm dicke Mineralfaser-Bauteiltrennplatte aus Steinwolle am Mantelstein anbringen. Den Spalt zwischen Deckenöffnung und Dämmplatte mit Beton verfüllen. Niemals direkt gegen den Mantelstein betonieren! Bei Durchführungen durch Decken oder Dächern aus oder mit brennbaren Baustoffen muss die Aussparung umlaufend mindestens 50 mm größer als der Schornstein sein. Der Zwischenraum ist entweder mit einer geeigneten nichtbrennbaren Mineralfaserdämmung (Steinwolle) vollständig zu verschließen oder eine Betonverfüllung einzubringen (bitte auf die Mineralfaser-Bauteiltrennplatte am Mantelstein achten, siehe voriger Absatz). 

Antwort: In den Fällen, wo die Abgasanlage nicht von der Mündung aus gereinigt werden kann, muss eine weitere (obere) Reinigungsöffnung bis zu 5 m unterhalb der Mündung vorhanden sein. Es empfiehlt sich, die Erfordernis einer oberen Reinigungsöffnung im Vorfeld mit dem/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in abzustimmen. In einigen Bundesländern muss nach Bauordnung der Schornstein von der Mündung aus gereinigt werden können.

Antwort: Gemäß Bauartgenehmigung Z-7.1-3416 sind mit Schornsteinen gegenüber folgenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen Abstände von mindestens 5 cm einzuhalten:

  • Wandecken oder Wandflächen mit einem U-Wert ≥ 0,12 W/m²∙K
  • erste Geschossdecke oberhalb Feuerstättenanschluss mit einem U-Wert ≥ 0,09 W/m²∙K
  • darüberliegende Geschossdecken und Dachdurchdringungen mit einem U-Wert ≥ 0,05 W/m²∙K

Die Zwischenräume zu Wandecken oder Wandflächen, Decken und Dachdurchdringungen sind mit Mineralfaserdämmstoff der Brandklasse A1 nach DIN 4102-1, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,040 W/m∙K, auszufüllen. Alternativ ist es zulässig, den Abstand zu Wandecken oder Wandflächen offen zu halten (der Zwischenraum muss über die gesamte Raumhöhe belüftet sein, eine auch teilweise Versperrung des Zwischenraumes ist nicht gestattet).

Ist der U-Wert der brennbaren Bauteile geringer als oben angegeben, ist der Nachweis zu führen, dass die Temperatur an den brennbaren Bauteilen bei Betrieb der Feuerstätte 85 °C und bei Rußbränden 100 °C nicht überschreitet.

Gemäß DIN V 18160-1 genügt gegenüber Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen ein Abstand von mindestens 2 cm. Die Zwischenräume sind offen zu halten und zu belüften, siehe auch Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes.

Zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten ist kein Abstand erforderlich, wenn diese Bauteile frei liegen oder außenseitig nicht gedämmt sind.

Zur luftdichten Abdichtung der Übergänge vom Schornstein zu Decken oder Wänden können Folien eingesetzt werden, die eine Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 85 °C aufweisen.

Antwort: Für die Heizungszüge (AGL Ø 12 und 14 cm) sind Lage und Höhe von Feuerstättenanschlüssen vor Errichtung der Abgasanlage grundsätzlich mit dem Heizungsbauer abzustimmen. Meistens werden in solchen Fällen wandhängende Feuerstätten für die Brennstoffe Gas oder Öl angeschlossen. Dann sollte der Feuerstättenanschluss so hoch wie möglich gewählt werden (oft wird noch ein Wasserspeicher untergestellt). Zwischen Decke und Abgasrohr sollte zwecks Inspektionsmöglichkeit jedoch ein Abstand von mindestens 20 cm verbleiben. Individuelle Anschlusshöhen sind durch Einkürzen der Muffenrohre und/oder einen bauseitigen Sockel möglich.

Beim Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe an die Züge Ø 14 bis 20 cm sind Lage und Höhe des Feuerstättenanschlusses vor Errichtung der Abgasanlage mit dem Ofenbauer abzustimmen. Die Anschlusshöhe ist im Wesentlichen von der Konstruktion der Feuerstätte abhängig. Individuelle Anschlusshöhen sind durch Einkürzen der Muffenrohre und/oder einen bauseitigen Sockel möglich. Im Zweifelsfall gilt hier: Lieber etwas zu hoch als zu tief.

Antwort: Die Schornsteinmündungen müssen beim Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) entsprechen.

Antwort: Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins:

  • Firstnah angeordnet ist.
  • Den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

  • Ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe.
  • Ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abstimmen, auch wegen evtl. Ausnahmeregelungen.

Weitere Anforderungen:

  • In einem Umkreis von 15 m muss die Mündung die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen (bei Leistungen über 50 kW sind größere Umkreise einzuhalten).
  • Bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden mit weicher Bedachung wie Stroh, Rohr, Reet oder Schindeln muss der Schornstein in Firstnähe austreten und diesen um mindestens 80 cm überragen (baurechtliche Regelung).

Für bis zum 31.12.2021 errichtete und in Betrieb genommene Feuerungsanlagen, die ab dem 01.01.2022 wesentlich geändert werden, muss die Schornsteinmündung:

  • bei Dachneigungen bis 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
  • bei Dachneigungen von mehr als 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 m haben.

Vorgenannte Regelungen können in Absprache mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der zuständigen Behörde evtl. für „Härtefälle“ angewendet werden, wenn z. B. vor dem 01.01.2022 eine Baugenehmigung vorlag.

Da auch Feuerstätten mit höheren Leistungen sowie geographische Gründe die Lage der Mündung beeinflussen können, empfehlen wir im Vorfeld der Baumaßnahme die Rücksprache und Abstimmung mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Mehr Informationen: Flyer Kamtec Kurzinformation zur 1. BImSchV

Antwort: Das Kamtec Kalkulationstool auf der wienerberger Homepage kann vielseitig für private oder gewerbliche Zwecke verwendet werden und ist immer aktuell gepflegt.

  • über den Produktfinder das passende Schornsteinsystem auswählen und kalkulieren.
  • über die Direkteingabe das bekannte System auswählen und kalkulieren.
  • das Tool kann auch für die Mengenermittlung verwendet werden.

Link Tool.

Antwort: Wir vertreiben unsere Produkte ausschließlich über den Baustoffhandel. Eine Auswahl unserer Partner finden sie unter: https://www.wienerberger.de/beratung-und-service/service/haendlersuche.html

Dort wird man Ihnen auch ein aussagekräftiges Angebot erstellen.

Antwort: Ja. Gemäß unserer allgemeinen Bauartgenehmigung mit der Zulassungsnummer Z-7.1-3416 kann jede Feuerstätte an den LASW angeschlossen werden. Neben den DIBt – geprüften Feuerstätten für die raumluftunabhängige Betriebsweise auch welche, die raumluftabhängig betrieben werden oder eine separate Luftzuführung haben. Bei letzterem ist der Luft-Abgas-Schornstein als Schornstein anwendbar. In diesem Falle sind grundsätzlich die Aufstellbedingungen für raumluftabhängig betriebene Feuerstätten nach den landesrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Link Zulassung Schornsteinsysteme.

Antwort: Wenn Sie an unseren Produkten interessiert sind oder eine technische Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst.

Zur Fachberatersuche.

Antwort: Luft-Abgas-Schornsteinsystem „LASW“, das universelle, „W3G“ zugelassene System für die raumluftabhängige und raumluftunabhängige Betriebsweise Idealschornstein „ISS“, die wirtschaftliche Systemlösung für die raumluftabhängige Betriebsweise. ISS – Abgasleitung (AGL), das feuchteunempfindliche Schornsteinsystem für die Hauptheizung für Öl und Gas für die raumluftabhänge und raumluftunabhängige Betriebsweise.

Antwort: Der Thermo-Trenn-Ziegel (TTZ) ist ein Ziegelmantelstein bei dem die Kammern der Außenwand werkseitig mit Perlit (vulkanisches Gestein) gefüllt sind. Mit dem TTZ lässt sich die Wärmebrücke im Bereich der Dachdurchführung des Schornsteins effektiv reduzieren. Dadurch wird die Verminderung des Energieverlustes ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erreicht. Bei Bedarf lassen sich mehrere TTZ übereinander einsetzen.

Hinweis: Bei steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und insbesondere an die Optimierung von Wärmebrücken ist die wienerberger Lösung sowohl passivhaustauglich als auch zukunftsorientiert.

Brandschutz

Antwort: Die Leichtbetonmantelsteine „BMS 14“, „BMS 20“ und „BMS 1420“ mit  einer Wandstärke > 5 cm und die einzügigen Ziegelmantelsteine „ZMS 14“, "ZMS 18", "ZMS 18 plus", ZMS 20 L" und „ZMS 20-5“ mit einer Wandstärke von > 7 bzw. 5 cm erfüllen damit die Anforderung „L90“ („L“ für Lüftungsschächte, da nach dieser Norm geprüft, „F“ gilt für Bauteile wie Decken und Wände, entscheidend sind die 90 Minuten).

Bedingung: Die Abgasabführung hat über Rohre aus Keramik, Stahl oder Kunststoff zu erfolgen, die in den Schacht einzuziehen sind.

Antwort: Gemäß Bauartgenehmigung Z-7.1-3416 sind mit Schornsteinen gegenüber folgenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen Abstände von mindestens 5 cm einzuhalten:

  • Wandecken oder Wandflächen mit einem U-Wert ≥ 0,12 W/m²∙K
  • erste Geschossdecke oberhalb Feuerstättenanschluss mit einem U-Wert ≥ 0,09 W/m²∙K
  • darüberliegende Geschossdecken und Dachdurchdringungen mit einem U-Wert ≥ 0,05 W/m²∙K

Die Zwischenräume zu Wandecken oder Wandflächen, Decken und Dachdurchdringungen sind mit Mineralfaserdämmstoff der Brandklasse A1 nach DIN 4102-1, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,040 W/m∙K, auszufüllen. Alternativ ist es zulässig, den Abstand zu Wandecken oder Wandflächen offen zu halten (der Zwischenraum muss über die gesamte Raumhöhe belüftet sein, eine auch teilweise Versperrung des Zwischenraumes ist nicht gestattet).

Ist der U-Wert der brennbaren Bauteile geringer als oben angegeben, ist der Nachweis zu führen, dass die Temperatur an den brennbaren Bauteilen bei Betrieb der Feuerstätte 85 °C und bei Rußbränden 100 °C nicht überschreitet.

Gemäß DIN V 18160-1 genügt gegenüber Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen ein Abstand von mindestens 2 cm. Die Zwischenräume sind offen zu halten und zu belüften, siehe auch Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes.

Zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten ist kein Abstand erforderlich, wenn diese Bauteile frei liegen oder außenseitig nicht gedämmt sind.

Zur luftdichten Abdichtung der Übergänge vom Schornstein zu Decken oder Wänden können Folien eingesetzt werden, die eine Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 85 °C aufweisen.

Statik

Antwort: Generell ist es möglich, einen Schornstein außen am Gebäude zu errichten (dreiseitig freistehend). Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Fundament ist frosttief zu gründen (80 bis 120 cm tief, je nach regionalen Gegebenheiten),
  • bei Unterkellerung ist zu prüfen, ob die Kellerwand den zusätzlichen Erddruck aufnehmen kann. Andernfalls ist die Gründung bis zum Fundament des Hauses herunter zu führen.
  • Schornstein ist im Abstand von max. 2 m mit Laschen (U-Bügel, 50 x 5 mm) seitlich abzustützen, oberste Lasche unmittelbar vor Verlassen der Giebelwand anbringen.
  • Mantelsteine sind gegen Niederschlag zu schützen, z.B. Putz, Schieferplatten, Verblechung, Ummauerung etc.

Antwort: Für den Standsicherheitsnachweis des Schornsteinkopfes gelten die Bestimmungen der DIN V 18160-1, Abschnitt 13. Für unbewehrte Kamtec Schornsteine liegt eine Typenstatik mit den zulässigen Höhen über Dach vor.

Mit Hilfe von Bewehrungssets lassen sich Höhen über Dach bis 3,00 m erzielen. Es ist auf den rechtzeitigen Einbau des Bewehrungssets bei Errichtung des Schornsteins sowie ausreichende seitliche Abstützung durch Decken und Dachkonstruktion zu achten.

Link zum Download Typenstatik.

Link zum Download Einbauhinweis Handybefestigung in Verbindung mit Bewehrungsset

Link zum Download Einbauhinweis Bewehrungsset für Montagesysteme

Antwort: Die horizontalen Abstützungen im Bereich von Decken und Dachdurchführung müssen nahezu unverschieblich sein. Der Abstand zwischen zwei Haltepunkten darf nicht mehr als 5 m betragen, siehe DIN V 18160-1:2006-01, Abschnitt 13.

Antwort: Die Schornsteinmündungen müssen beim Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) entsprechen.

Antwort: Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins:

  • Firstnah angeordnet ist.
  • Den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

  • Ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe.
  • Ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abstimmen, auch wegen evtl. Ausnahmeregelungen.

Weitere Anforderungen:

  • In einem Umkreis von 15 m muss die Mündung die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen (bei Leistungen über 50 kW sind größere Umkreise einzuhalten).
  • Bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden mit weicher Bedachung wie Stroh, Rohr, Reet oder Schindeln muss der Schornstein in Firstnähe austreten und diesen um mindestens 80 cm überragen (baurechtliche Regelung).

Für bis zum 31.12.2021 errichtete und in Betrieb genommene Feuerungsanlagen, die ab dem 01.01.2022 wesentlich geändert werden, muss die Schornsteinmündung:

  • bei Dachneigungen bis 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
  • bei Dachneigungen von mehr als 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 m haben.

Vorgenannte Regelungen können in Absprache mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der zuständigen Behörde evtl. für „Härtefälle“ angewendet werden, wenn z. B. vor dem 01.01.2022 eine Baugenehmigung vorlag.

Da auch Feuerstätten mit höheren Leistungen sowie geographische Gründe die Lage der Mündung beeinflussen können, empfehlen wir im Vorfeld der Baumaßnahme die Rücksprache und Abstimmung mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Mehr Informationen: Flyer Kamtec Kurzinformation zur 1. BImSchV

Ausführung

Antwort: Generell ist es möglich, einen Schornstein außen am Gebäude zu errichten (dreiseitig freistehend). Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Fundament ist frosttief zu gründen (80 bis 120 cm tief, je nach regionalen Gegebenheiten),
  • bei Unterkellerung ist zu prüfen, ob die Kellerwand den zusätzlichen Erddruck aufnehmen kann. Andernfalls ist die Gründung bis zum Fundament des Hauses herunter zu führen.
  • Schornstein ist im Abstand von max. 2 m mit Laschen (U-Bügel, 50 x 5 mm) seitlich abzustützen, oberste Lasche unmittelbar vor Verlassen der Giebelwand anbringen.
  • Mantelsteine sind gegen Niederschlag zu schützen, z.B. Putz, Schieferplatten, Verblechung, Ummauerung etc.

Antwort: Für den Standsicherheitsnachweis des Schornsteinkopfes gelten die Bestimmungen der DIN V 18160-1, Abschnitt 13. Für unbewehrte Kamtec Schornsteine liegt eine Typenstatik mit den zulässigen Höhen über Dach vor.

Mit Hilfe von Bewehrungssets lassen sich Höhen über Dach bis 3,00 m erzielen. Es ist auf den rechtzeitigen Einbau des Bewehrungssets bei Errichtung des Schornsteins sowie ausreichende seitliche Abstützung durch Decken und Dachkonstruktion zu achten.

Link zum Download Typenstatik.

Link zum Download Einbauhinweis Handybefestigung in Verbindung mit Bewehrungsset

Link zum Download Einbauhinweis Bewehrungsset für Montagesysteme

Antwort: Der Schornstein wird bereits mit allen erforderlichen Dichtungen für den Abgas- und Verbrennungsluftanschluss ausgeliefert. Die Dichtungen am Feuerstättenanschluss und Anschlussstein sind auf die Ø des Abgasrohres und des Hüllrohres (für Verbrennungsluft) anzupassen (Ø der Öffnungen in den Dichtungen mit Cuttermesser ca. 1 cm kleiner als Außen-Ø der Rohre schneiden).

Antwort: Nachträgliche Anschlüsse sind bedenkenlos möglich. Dazu den Leichtbeton- bzw. Ziegelmantelstein an der gewünschten Stelle öffnen (am besten mit Winkelschleifer) und die evtl. vorhandene  Mineralfaserdämmung ausschneiden, z.B. mit Cuttermesser. Öffnung im Keramikrohr mit Kernbohrer, Winkelschleifer oder Punktbohrungen herstellen (keinesfalls Schlagen oder Stemmen) und losen Stutzen (kann von wienerberger bezogen werden) mit Fugenkleber (FK 1000) aufsetzen und für ca. 48 Stunden fixieren, z.B. mit Schraubzwingen oder Keilen.

Links Anleitungen:

Antwort: Prinzipiell könnte in diesem Fall auf den Sockelstein verzichtet werden, da durch den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe planmäßig kein Kondensat zu erwarten ist. Über den Sockelstein wird aber nicht nur Kondensat sondern auch in den Schornstein eindringendes Regenwasser abgeführt. Im Fußbereich stehendes Regenwasser birgt die Gefahr der Durchfeuchtung des Schornsteinsockels und angrenzender Bauteile. Deshalb empfehlen wir, den Sockelstein stets einzusetzen, auch um die Zulassung als feuchteunempfindliches System nicht zu verlieren (was ohne Sockelstein der Fall wäre).

Antwort: Ja. Das System (Mantelsteine und Rohre) wurde auch als zweischaliger Schornstein geprüft. Es sind lediglich die Dichtungen im Bereich des Feuerstättenanschlusses zu entfernen, da diese nur begrenzt temperaturbeständig sind (bis 160 °C). Ebenso sind die Kontrolldeckel mit Silikondichtung am Schamotterohr im Bereich der Reinigungstüren gegen solche mit Spiralfeder auszutauschen.
Es ist sinnvoll, mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Vorfeld abzustimmen, ob das Keramikrohr für diesen Fall zu dämmen ist („Festbrennstoffzuschlag“).

Antwort: Durch das Verbindungsstück dürfen keine Kräfte auf die Rohrsäule wirken, z. B. durch Wärmedehnung. Dazu das Verbindungsstück (Stahlrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein) in den Schamottestutzen am Schornstein einschieben und verbleibenden Zwischenraum zwischen Stahlrohr und Schamottestutzen mit Mineralfaser oder Keramikdichtschnur ausstopfen (entsprechend in DIN V 18160-1 geregelt).

Der Einbau eines Doppelwandfutters ist für ISS und LASW  im Gegensatz zu einschaligen Schornsteinen nicht erforderlich.

Antwort: Anschlüsse dürfen nicht festgesetzt werden, z.B. durch Putz oder das Verbindungsstück. Rund um die Stutzen Dehnfugen mit umlaufend ca. 3 cm anordnen, welche mit Mineralfaser zu schließen sind (siehe auch Versetzanleitung). Ansonsten besteht bei Betrieb der angeschlossenen Feuerstätte(n) die Gefahr von Spannungsrissen in der Rohrsäule oder der Stutzen.

Antwort: Die thermische Beweglichkeit der Außenschale (Mantelstein) des Schornsteins darf nicht behindert werden. Wir empfehlen die Deckenaussparung im Bereich von nichtbrennbaren, mineralischen Decken umlaufend 2-3 cm größer als das Außenmaß des Schornsteins auszuführen. Im Aussparungsbereich eine nichtbrennbare, formstabile 1-2 cm dicke Mineralfaser-Bauteiltrennplatte aus Steinwolle am Mantelstein anbringen. Den Spalt zwischen Deckenöffnung und Dämmplatte mit Beton verfüllen. Niemals direkt gegen den Mantelstein betonieren! Bei Durchführungen durch Decken oder Dächern aus oder mit brennbaren Baustoffen muss die Aussparung umlaufend mindestens 50 mm größer als der Schornstein sein. Der Zwischenraum ist entweder mit einer geeigneten nichtbrennbaren Mineralfaserdämmung (Steinwolle) vollständig zu verschließen oder eine Betonverfüllung einzubringen (bitte auf die Mineralfaser-Bauteiltrennplatte am Mantelstein achten, siehe voriger Absatz). 

Antwort: Gemäß Bauartgenehmigung Z-7.1-3416 sind mit Schornsteinen gegenüber folgenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen Abstände von mindestens 5 cm einzuhalten:

  • Wandecken oder Wandflächen mit einem U-Wert ≥ 0,12 W/m²∙K
  • erste Geschossdecke oberhalb Feuerstättenanschluss mit einem U-Wert ≥ 0,09 W/m²∙K
  • darüberliegende Geschossdecken und Dachdurchdringungen mit einem U-Wert ≥ 0,05 W/m²∙K

Die Zwischenräume zu Wandecken oder Wandflächen, Decken und Dachdurchdringungen sind mit Mineralfaserdämmstoff der Brandklasse A1 nach DIN 4102-1, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,040 W/m∙K, auszufüllen. Alternativ ist es zulässig, den Abstand zu Wandecken oder Wandflächen offen zu halten (der Zwischenraum muss über die gesamte Raumhöhe belüftet sein, eine auch teilweise Versperrung des Zwischenraumes ist nicht gestattet).

Ist der U-Wert der brennbaren Bauteile geringer als oben angegeben, ist der Nachweis zu führen, dass die Temperatur an den brennbaren Bauteilen bei Betrieb der Feuerstätte 85 °C und bei Rußbränden 100 °C nicht überschreitet.

Gemäß DIN V 18160-1 genügt gegenüber Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen ein Abstand von mindestens 2 cm. Die Zwischenräume sind offen zu halten und zu belüften, siehe auch Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes.

Zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten ist kein Abstand erforderlich, wenn diese Bauteile frei liegen oder außenseitig nicht gedämmt sind.

Zur luftdichten Abdichtung der Übergänge vom Schornstein zu Decken oder Wänden können Folien eingesetzt werden, die eine Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 85 °C aufweisen.

Antwort: Ist nicht vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch bei Außenschalen aus Leichtbeton den Schornstein in Wohnräumen zu verputzen oder zu verschlämmen (Stichwort: Blower Door). 

Bei Luft-Abgas-Anlagen mit Außenschalen aus Leichtbeton (ISS AGL 12 und 14 cm sowie LASW) sind die raumseitigen Oberflächen des Mantelsteins gemäß den Anforderungen von DIN V 18160-1 an die Luftdichtheit mit einem mineralischen Innenputz zu versehen (Dicke ≥1 cm) oder zu verschlämmen.

Antwort: Die Schornsteinmündungen müssen beim Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) entsprechen.

Antwort: Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins:

  • Firstnah angeordnet ist.
  • Den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

  • Ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe.
  • Ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abstimmen, auch wegen evtl. Ausnahmeregelungen.

Weitere Anforderungen:

  • In einem Umkreis von 15 m muss die Mündung die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen (bei Leistungen über 50 kW sind größere Umkreise einzuhalten).
  • Bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden mit weicher Bedachung wie Stroh, Rohr, Reet oder Schindeln muss der Schornstein in Firstnähe austreten und diesen um mindestens 80 cm überragen (baurechtliche Regelung).

Für bis zum 31.12.2021 errichtete und in Betrieb genommene Feuerungsanlagen, die ab dem 01.01.2022 wesentlich geändert werden, muss die Schornsteinmündung:

  • bei Dachneigungen bis 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
  • bei Dachneigungen von mehr als 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 m haben.

Vorgenannte Regelungen können in Absprache mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der zuständigen Behörde evtl. für „Härtefälle“ angewendet werden, wenn z. B. vor dem 01.01.2022 eine Baugenehmigung vorlag.

Da auch Feuerstätten mit höheren Leistungen sowie geographische Gründe die Lage der Mündung beeinflussen können, empfehlen wir im Vorfeld der Baumaßnahme die Rücksprache und Abstimmung mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Mehr Informationen: Flyer Kamtec Kurzinformation zur 1. BImSchV

Antwort: Der Thermo-Trenn-Ziegel (TTZ) ist ein Ziegelmantelstein bei dem die Kammern der Außenwand werkseitig mit Perlit (vulkanisches Gestein) gefüllt sind. Mit dem TTZ lässt sich die Wärmebrücke im Bereich der Dachdurchführung des Schornsteins effektiv reduzieren. Dadurch wird die Verminderung des Energieverlustes ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erreicht. Bei Bedarf lassen sich mehrere TTZ übereinander einsetzen.

Hinweis: Bei steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und insbesondere an die Optimierung von Wärmebrücken ist die wienerberger Lösung sowohl passivhaustauglich als auch zukunftsorientiert.

Antwort: Mit Decken, Wänden und Dachkonstruktion dürfen Schornsteine nicht kraftschlüssig verbunden sein. Es ist eine geeignete Trennlage einzulegen, z.B. formstabile Mineralfaserdämmplatte.

Antwort: Die Mantelsteine aus Leichtbeton sind mit Mörtel der Gruppe M 2,5 oder M 5 nach DIN EN 998-2 zu versetzen (nicht im Lieferumfang enthalten). Die Ziegelmantelsteine mit Dünnbettmörtel (optional mit Dryfix), die Schamotterohre mit Fugenkleber (Säurekitt) versetzen (jeweils im Lieferumfang enthalten; Dryfix muss separat bestellt werden).

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