KfW Förderung

Haushaltssperre: Diese KfW- und BAFA-Förderprogramme sind betroffen

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts stehen immer mehr Förderprogramme auf dem Prüfstand. Auch einzelne Förderprogramme von BAFA und KfW bleiben nicht vom Rotstift verschont und werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Kassenlage macht Aussetzung des KFN-Programms erforderlich

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Bis zum 14.12. galt für die KfW-Programme "Klimafreundlicher Neubau - KFN" und "Wohneigentum für Familien - WEF" eine Ausnahmeregelung, die nun teilweise gekippt wurde. Die im März bzw. Juni 2023 gestarteten Programme sollen den Neubau und Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen bezuschussen. Zumindest die Förderung klimafreundlicher Neubauten wurde nun jedoch überraschend und sehr zum Ärger der Baubranche erst einmal ausgesetzt. Der Grund: Nachdem Bundesbauministerin Klara Geywitz Ende November gegenüber der Presse versichert hatte, dass bis Jahresende noch über 300 Millionen Euro für die Neubauförderung bereitstünden, hatte sich der Fördertopf rasch geleert, sodass nun erst einmal keine neuen Mittel bereitstehen. Neue Anträge sollen Geywitz zufolge erst wieder nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 gestellt werden können. Mit dem dafür erforderlichen Beschluss des Bundesrates wird zum 2. Februar gerechnet.

Unangetastet bleiben sollen hingegen die über 18,15 Milliarden Euro Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung, da dieser Etat bis 2027 bereits mit den Ländern vereinbart ist.

Für diese vier Förderprogramme ist erst einmal Schluss

Vorerst das Aus bedeutet die Haushaltssperre allerdings für vier andere Förderprogramme. Betroffen sind die KfW-Programme zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens, der Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten sowie das Förderprogramm zur energetischen Stadtsanierung. Ebenso wurde das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen gestoppt, das gestiegene Energiekosten auffangen und Liquiditätslücken schließen sollte. In den genannten Fällen können keine Anträge mehr gestellt werden und auch die Zusage bereits vorliegender Anträge kann nicht mehr garantiert werden. Bereits erteilte Zusagen zu Förderdarlehen gelten allerdings weiter. Offen ist derzeit dagegen die Zukunft neu geplanter Programme, wie beispielsweise "Jung kauft Alt", mit dem für 2024/2025 eine Förderung von Altbau-Kauf und Sanierung angekündigt worden war.

Einschnitte bei Sanierungsmaßnahmen und Energieberatung

Einen herben Rückschlag bedeutet die Ausgabensperre hingegen für einige energetische Maßnahmen. Vorerst keine Bundeszuschüsse mehr wird es für Energieberatungen sowie das Aufbauprogramm Wärmepumpe geben, das zur Förderung für die Schulungsteilnahme von Fachkräften vorgesehen war, die Wärmepumpen einbauen und warten sollen. Auf Eis gelegt wurde auch die Bundesförderung Serielles Sanieren, das Innovationen von Bauunternehmen, Zulieferunternehmen oder handwerklichen Betrieben für effizientere Sanierungsprozesse fördern sollte. Zwar sind die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (BAFA - BEG EM) und auch der Effizienzhaus-Sanierung (KfW - BEG WG 261) nicht betroffen, doch setzen diese einen zuvor erstellten Sanierungsfahrplan voraus, der zusammen mit einem ausgewiesenen Energieberater erstellt wird. Eigentümer müssen also aktuell dieses Beratungshonorar selbst in voller Höhe zahlen oder abwarten, ob die Bafa-Förderung im kommenden Jahr wieder greift.

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