Der Stopp der BEG-Förderung sorgt für gemischte Gemüter
Der Stopp der BEG-Förderung sorgt für gemischte Gemüter
Die Antragsflut im Januar 2022 für Anträge der EH55 Neubauförderung hat die Mittel deutlich überstiegen. Die KfW hat das Programm deshalb mit sofortiger Wirkung zum 24. Januar 2022 statt wie geplant zum 31. Januar 2022 gestoppt. Was mit bereits eingereichten Anträgen passiert, die noch nicht beschieden wurden, ist derzeit noch unklar.
Gerade diese eine Woche mache laut Bundesarchitektenkammer in der engen Zeittaktung vieler Architekturbüros einen entscheidenden Unterschied. Viele Büros arbeiteten nicht zuletzt aus angelernten Wettbewerbs-Deadlines »just in time«, weshalb ein um eine Woche nach vorne terminierter Förder-Stopp finanzielle Verluste mit sich bringe. Laut BAK sei es enttäuschend, dass eine mit viel Mühe und langem zeitlichen Vorlauf entwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit derartigen Ad-Hoc-Manövern komplett in Frage gestellt werde. Es mache es dem Berufsstand zudem schwer, Bauherren die Inanspruchnahme einer solchen Förderung zu empfehlen. Und das wiederum hat weitreichende Konsequenz in der Errichtung eines klimafreundlichen Gebäudebestands. Die Forderung der BAK lautet daher, unverzüglich zusätzliche BEG-Haushaltsmittel bereitzustellen und einen alternativen Förderfahrplan vorzustellen, um die angekündigten Ziele von 400.000 Wohnungen und energetischen Sanierungen erfüllen zu können.
Konkret bedeutet das, dass derzeit keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme eingereicht werden können. Davon sind alle drei KfW-Programmbereiche betroffen:
Das erst im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung habe laut KfW und neuer Bundesregierung besonders im Januar zu einem extremen Ansturm auf die Förderung geführt, weshalb die bereitgestellten Mittel jetzt schon ausgeschöpft seien.
Die drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen arbeiten eigenen Angaben zufolge mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung, zumindest für die energetische Sanierung wieder aufzunehmen. Es wurde laut neuer Bundesregierung und KfW mit dem Stopp der BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre reagiert, da notwendige Anpassungen in den vergangenen Jahren versäumt wurden. Schade nur, dass jetzt sowohl die Architekturbüros, die Bauherrschaft als auch die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zum klimafreundlicheren Gebäudebestand darunter leiden.