Bei der Planung und Ausführung zweischaliger Wände gibt es einige Punkte zu beachten, die gänzlich unabhängig von der Konstruktionsart sind. Diese zeigen wir in diesem Artikel auf.
Bei der Planung und Ausführung zweischaliger Wände gibt es einige Punkte zu beachten, die gänzlich unabhängig von der Konstruktionsart sind. Diese zeigen wir in diesem Artikel auf.
Die Abtragung der Gebäudelasten erfolgt ausschließlich über die tragende Innenschale, die auch zur Ermittlung der Wanddicke hinzugerechnet wird. Die Vormauerschale trägt nur sich selbst.
Die Dicke der Innenschale beträgt je nach bauphysikalischer und statischer Anforderung i. d. R. 17,5 oder 24,0 cm. Unter bestimmten Voraussetzungen (max. 2 Vollgeschosse) kann sie auf 11,5 cm minimiert werden.
Die Dicke der Verblendschale beträgt i. d. R. 11,5 cm, die Mindestdicke ist 9,0 cm. Dünnere Außenschalen gelten als "Bekleidungen" (Ausführung gemäß DIN 18515 Außenwandbekleidungen).
Das Verblendmauerwerk soll über seine ganze Länge und vollflächig aufgelagert sein. Bei unterbrochener Auflagerung (z. B. auf Konsolen) müssen in der Abfangebene alle Verblender beidseitig aufgelagert sein.
Bei einer Dicke der Außenschale d = 11,5 cm muss das nächste horizontale Auflager in ca. 12 m Höhe vorgesehen werden. Bei einer Dicke der Außenschale d ≥ 9,0 cm < 11,5 cm sind horizontale Auflager etwa alle 6 m einzuplanen, i. d. R. nach zwei Geschossen. Bei diesen Verblendschalen kann ggf. ein zusätzliches Giebeldreieck von max. 4 m Höhe ohne weitere Abfangung ausgeführt werden, die gesamte Gebäudehöhe darf maximal 20 m betragen.
Da im Bereich der Abfangungen die Verblendschale starr mit dem Hintermauerwerk verbunden ist, sind zwingend horizontale Dehnungsfugen anzuordnen.
Schalenhöhe
bis 12 m (4 Geschosse)
bis 6 m (2 Geschosse)
bis 6 m (2 Geschosse)
max. Überstand
25 mm
38 mm (1/3 d)
15 mm
Innenschale und Bodenplatte bzw. Kellerdecke müssen am Fußpunkt des Schalenzwischenraums gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Die Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale horizontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken.
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